Fahren ohne Streckenkenntnis

Fahren ohne Streckenkenntnis – So geht’s.

Manchmal kommt es vor, dass ein Triebfahrzeugführer eine Strecke fahren muss, die er nicht gut kennt. Das ist normalerweise kein Problem, solange die richtigen Regeln befolgt werden. Hier erfährst du, wie das abläuft.

Mit streckenkundigem Mitarbeiter

Wenn du die Strecke nicht kennst, muss dir normalerweise ein streckenkundiger Mitarbeiter (jemand, der die Strecke gut kennt) zur Seite gestellt werden. Dann kannst du ganz normal fahren.

Ohne streckenkundigen Mitarbeiter

Sollte kein solcher Mitarbeiter verfügbar sein, darfst du trotzdem fahren – aber nur auf Weisung deiner Vorgesetzten. Schau vorher ins Streckenbuch, ob das erlaubt ist! Falls ja, gilt:

Passe deine Fahrweise den Bedingungen an, vor allem der Sicht und den Streckenverhältnissen.

Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei:

  • 100 km/h auf Hauptbahnen (also den großen, wichtigen Strecken)
  • 40 km/h auf Nebenbahnen (die kleineren Strecken)
    Falls im Streckenbuch höhere Geschwindigkeiten für bestimmte Nebenbahnen erlaubt sind, kannst du diese ebenfalls nutzen.

Ortskenntnis beim Rangieren:

  • Geplantes Rangieren: Wenn du planmäßig rangieren sollst, musst du dich am jeweiligen Ort gut auskennen.
  • Ungeplantes Rangieren: Kommt es aber unerwartet zu Rangierarbeiten, und du kennst den Ort nicht gut, frag einfach den Weichenwärter oder eine andere zuständige Person, damit alles sicher abläuft.

Fragen zum Thema

Alles verstanden? Dann sollten diese Fragen kein Problem sein.

Normalerweise wird ihm ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben, der die Strecke gut kennt. Falls keiner verfügbar ist, darf der Triebfahrzeugführer auf Weisung seiner auftraggebenden Stelle fahren, wenn das Streckenbuch es erlaubt.

Auf Hauptbahnen darf er höchstens 100 km/h fahren, auf Nebenbahnen 40 km/h. Wenn im Streckenbuch höhere Geschwindigkeiten für bestimmte Nebenbahnen erlaubt sind, darf er diese auch fahren.

Er muss seine Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anpassen und sich an die vorgegebenen Maximalgeschwindigkeiten halten.

Nein, er darf nur fahren, wenn es von seiner auftraggebenden Stelle angeordnet wird und das Streckenbuch es nicht verbietet.

Er muss die notwendige Ortskenntnis besitzen, um sicher rangieren zu können.

In diesem Fall muss er den Weichenwärter oder die zuständige Stelle fragen, bevor er mit dem Rangieren beginnt.

Gedöns aus den Richtlinien

Fahren ohne Streckenkenntnis

Wenn der Triebfahrzeugführer ausnahmsweise nicht streckenkundig ist, muss er fahren, wenn ihm ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird.

Darüber hinaus gilt:

a) Wenn ein streckenkundiger Mitarbeiter nicht zur Verfügung steht, darf der Triebfahrzeugführer auf Weisung seiner Auftrag gebenden Stelle fahren, ohne dass ein streckenkundiger Mitarbeiter beigegeben wird, soweit es im Streckenbuch nicht verboten ist. Er hat dann seine Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen.

b) Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100 km/h, auf Nebenbahnen 40 km/h. Im Streckenbuch sind die Nebenbahnen und die zulässigen höheren Geschwindigkeiten bekanntgegeben

Ortskenntnis des Triebfahrzeugführers:

Wenn der Triebfahrzeugführer planmäßig rangieren soll, muss er die hierfür erforderliche Ortskenntnis besitzen. Muss außerplanmäßig rangiert werden, muss sich der Triebfahrzeugführer beim Weichenwärter oder der zuständigen Stelle erkundigen, wenn die Ortskenntnis nicht ausreichend ist.

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