Mehrere Züge zur Abfahrt bereit – was ist zu beachten?
Wenn mehrere Züge gleichzeitig auf einem Gleis stehen und am selben Signal zur Abfahrt freigegeben werden sollen, gibt es klare Regeln, die zu beachten sind. Vor allem geht es darum, dass nur der erste Zug direkt abfahren darf, während der zweite und weitere Züge eine zusätzliche, mündliche Zustimmung benötigen.
Zustimmung zur Abfahrt gilt nur für den ersten Zug
Sobald das Signal auf „Fahrt“ geht, darf nur der erste Zug losfahren. Wenn eine Rangierfahrt zur Zugfahrt wird, gilt das Gleiche: Nur der erste Zug hat direkt die Erlaubnis zur Abfahrt.
Zustimmung für den zweiten Zug (und evtl. weitere Züge)
Bevor der Fahrdienstleiter dem ersten Zug die Zustimmung gibt, muss er den Triebfahrzeugführer des zweiten Zugs (und aller weiteren Züge) darüber informieren, dass er ihnen die Zustimmung mündlich gibt. Ohne diese mündliche Zustimmung darf kein Zug außer dem ersten losfahren.
Zustimmung weitergeben
Der Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges muss die Zugaufsicht darüber informieren, dass noch eine mündliche Zustimmung erforderlich ist oder dass die mündliche Zustimmung bereits erteilt wurde. Wenn der Triebfahrzeugführer selbst die Zugaufsicht hat, muss er alle beteiligten Mitarbeiter darüber informieren.
Zusätzliche Regeln im Streckenbuch
Manche Strecken haben besondere Vorschriften. Schau also im Streckenbuch nach, ob für deine Strecke zusätzliche Regeln gelten.
Bei ETCS- und LZB-geführten Zügen gelten weitere Regelungen.
Fragen zum Thema
Alles verstanden? Dann sollten diese Fragen kein Problem sein.
Wer darf zuerst abfahren, wenn mehrere Züge auf demselben Gleis stehen?
Nur der erste Zug darf direkt abfahren, sobald das Signal auf „Fahrt“ geht.
Was muss der Fahrdienstleiter tun, bevor er dem ersten Zug die Zustimmung zur Abfahrt gibt?
Der Fahrdienstleiter muss den Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges (und eventuell weiterer Züge) darüber informieren, dass sie eine zusätzliche, mündliche Zustimmung zur Abfahrt erhalten werden.
Darf der zweite Zug losfahren, wenn das Signal auf „Fahrt“ steht?
Nein, der zweite Zug darf nur losfahren, wenn er zusätzlich eine mündliche Zustimmung vom Fahrdienstleiter erhalten hat.
Was muss der Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges nach Erhalt der mündlichen Zustimmung tun?
Der Triebfahrzeugführer muss die Zugaufsicht informieren, dass die mündliche Zustimmung noch erforderlich ist oder bereits gegeben wurde.
Wer muss informiert werden, wenn der Triebfahrzeugführer gleichzeitig die Zugaufsicht übernimmt?
Der Triebfahrzeugführer muss alle weiteren an der Abfertigung beteiligten Mitarbeiter informieren.
Warum ist es wichtig, das Streckenbuch zu prüfen, wenn mehrere Züge auf einem Gleis zur Abfahrt bereitstehen?
m Streckenbuch können zusätzliche Regeln für bestimmte Strecken stehen, die beachtet werden müssen.
Gedöns aus den Richtlinien
Texte aus Richtlinien
Mehrere Züge stehen zur Abfahrt bereit
Wenn in einem Gleis mehrere Züge zur Abfahrt bereitstehen, die am selben Signal zugelassen werden soll, gilt Folgendes:
a) Die Zustimmung zur Abfahrt gilt nur für den ersten Zug. Dies gilt auch, wenn eine Rangierfahrt in eine Zugfahrt übergehen soll.
b) Bevor der Fahrdienstleiter die Zustimmung für den ersten Zug gibt, verständigt er den Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges und evtl. weiterer Züge, dass er die Zustimmung zusätzlich noch mündlich gibt.
c) Bei ETCS-Level 2 darf der Triebfahrzeugführer des zweiten Zuges und evtl. weiterer Züge die Start-Taste erst dann betätigen, wenn der Fahrdienstleiter ihm die zusätzliche mündliche Zustimmung nach b) gegeben hat.
Wenn der zweite Zug ETCS-geführt oder in ETCS-Betriebsart SR ist, muss der Triebfahrzeugführer dieses Zuges auf die Aufforderung des Fahrdienstleiters hin in ETCS- Betriebsart SB wechseln und dem Fahrdienstleiter den Wechsel bestätigen.
d) Im Streckenbuch können zusätzliche Regeln gegeben sein.
Ergänzung:
(4) Wenn in einem Gleis mehrere Züge zur Abfahrt bereit stehen, die am selben Signal zugelassen werden sollen, informiert der Triebfahrzeugführer des zweiten oder evtl. weiteren Zuges die jeweilige Zugaufsicht, dass
– noch die zusätzliche, mündliche Zustimmung des Fahrdienstleiters erforderlich ist oder
– die zusätzliche, mündliche Zustimmung zur Abfahrt gegeben wurde.
Hat der Triebfahrzeugführer selbst die Zugaufsicht, informiert er weitere Mitarbeiter, die an der Abfertigung beteiligt sind.
