2000-Meter-Regel
Zugfahrt mit besonderem Auftrag:
Wenn ein Zug an einem Halt zeigenden oder gestörten
– Lichthauptsignal mit dunklem Lichtvorsignal oder
– Hauptsignal, das die Stellung „Halt erwarten“ zeigen kann, vorbeifährt, muss der Triebfahrzeugführer bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals – höchstens 2000 m – mit höchstens 40 km/h fahren.
Nach dem Zurücksetzen eines Zuges:
Der Triebfahrzeugführer muss bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals – höchstens 2000 m – mit höchstens 40 km/h fahren.
Fahrzeug an der Spitze steht über das Signal hinaus:
Wurde die Zugaufsicht beauftragt und das Ergebnis gemeldet gilt: Der Triebfahrzeugführer muss im anschließenden Weichenbereich und – bis zum Erkennen der Stellung des folgenden Hauptsignals – höchstens 2000 m mit höchsten 40 km/h fahren.
